Auf die Berufung der Beklagten wird das am 15.6.2023 verkündete Urteil des Landgerichts Frankfurt, 24. Zivilkammer, unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.860,89 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 14.2.2023 zu zahlen.
Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger von vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 627,13 € freizustellen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits in erster Instanz hat der Kläger 25 % und hat die Beklagte 75 % zu tragen. Von den Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger 30 % und hat die Beklagte 70 % zu tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Streitwert wird für die Berufungsinstanz auf 7.151,79 € festgesetzt.
I.
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