1. Der Senat beabsichtigt, die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Regensburg vom 19.07.2024, Az.
2. Hierzu besteht Gelegenheit zur Stellungnahme binnen vier Wochen nach Zustellung dieses Beschlusses.
I.
Die Parteien streiten über einen Schadensersatzanspruch im Zusammenhang mit dem Abschluss einer fondsgebundenen Basis-Rentenversicherung (sog. "Rürup-Rente").
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