Auf die Berufung des Klägers zu 1) wird das am 8. November 2019 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 2. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld teilweise abgeändert.
Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an den Kläger zu 1) 827,73 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 13.01.2018 zu zahlen.
Im Übrigen bleibt die Klage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung beider Kläger wird zurückgewiesen.
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