OLG Hamm - Urteil vom 11.12.2020
11 U 5/20
Normen:
VVG § 115;
Fundstellen:
r+s 2021, 236
Vorinstanzen:
LG Bielefeld, vom 08.11.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 2 O 231/18

Schadensersatzanspruch nach einem VerkehrsunfallErmittlung des Restwertes für ein beschädigtes FahrzeugRegionaler Markt für Kraftfahrzeuge am Unfallort

OLG Hamm, Urteil vom 11.12.2020 - Aktenzeichen 11 U 5/20

DRsp Nr. 2021/2990

Schadensersatzanspruch nach einem Verkehrsunfall Ermittlung des Restwertes für ein beschädigtes Fahrzeug Regionaler Markt für Kraftfahrzeuge am Unfallort

Ein Geschädigter verstößt bei der Ermittlung des Restwertes für sein beschädigtes Fahrzeug nicht gegen seine Schadensminderungspflicht, wenn der beauftragte Sachverständige den Restwert nach den regionalen Markt am Unfallort ermittelt, nachdem der Geschädigte das nicht mehr fahrbereite Unfallfahrzeug dort belassen hat und zur Abwicklung des Schadensfalls auch von dort aus veräußern will. Der Geschädigte ist dann nicht gehalten, das beschädigte Fahrzeug zunächst zu seinem Wohnort zu überführen, um es auf dem dortigen regionalen Markt zu veräußern.

Tenor

Auf die Berufung des Klägers zu 1) wird das am 8. November 2019 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 2. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld teilweise abgeändert.

Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an den Kläger zu 1) 827,73 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 13.01.2018 zu zahlen.

Im Übrigen bleibt die Klage abgewiesen.

Die weitergehende Berufung beider Kläger wird zurückgewiesen.