BGH - Urteil vom 26.09.1961
VI ZR 234/60
Normen:
BGB § 254 ;
Fundstellen:
ES Kfz-Schaden L-2/3
VersR 1961, 1018

Schadensminderungspflicht des in seiner Erwerbsfähigkeit beeinträchtigten Unfallverletzten

BGH, Urteil vom 26.09.1961 - Aktenzeichen VI ZR 234/60

DRsp Nr. 1994/6333

Schadensminderungspflicht des in seiner Erwerbsfähigkeit beeinträchtigten Unfallverletzten

Von einem in seiner Erwerbsfähigkeit beeinträchtigten Unfallverletzten kann verlangt werden, daß er die ihm verbliebene Arbeitskraft so nutzbringend wie möglich verwertet. Hinsichtlich einer Umschulung (hier: Umstellung eines Zahnarztes auf Behandlung seiner Patienten im Sitzen) ist der Verletzte jedoch lediglich zu einem ernsthaften Umstellungsversuch verpflichtet, dessen Zumutbarkeitsgrenzen sich nach Treu und Glauben bemessen.

Normenkette:

BGB § 254 ;

Hinweise:

So auch BGH v. 13.5.1953, VRS 5, 327 = BGHZ 10, 18 (Umschulung dann, wann sie zumutbar ist, eventuell Schulungsstätte für Schwerbehinderte); BGH v. 3.7.1972, VRS 23, 331 = VersR 1962, 1100 (Aufnahme einer Arbeit außerhalb des Wohnortes).

Hinweis: