Schmerzensgeld

Autor: Göppl

Schmerzensgeld wird zum Ausgleich für körperliche Schmerzen, erlittene Ängste und psychische Leiden, wie z.B. beim Tod naher Angehöriger, bei Invalidität oder für Verunstaltungen gewährt. Das Schmerzensgeld wird abgestuft bezahlt, je nach Schwere der Verletzungen. Die Zahlung erfolgt als Einmalzahlung. Rentenzahlungen sind unbekannt.