1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin zu zahlen:
Ein weiteres Schmerzensgeld von Euro 500 zuzüglich Zinsen 5 %-Punkte über dem Basiszins seit dem 21.2.2007.
2. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
3. Das Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
4. Die Berufung der Beklagten wird nicht zugelassen.
Streitwert: Euro 500
Ohne Tatbestand gemäß §
Die Klage war in vollem Umfang begründet.
Die Eintrittspflicht der Beklagten dem Grunde nach zu 100 % war unstreitig.
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