BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung); BGB § 823 Abs. 1; BGB § 847; StVG § 7 Abs. 1; ZPO § 256; ZPO § 301; ZPO § 304;
Schmerzensgeld für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden des Geschädigten
LG Köln, Urteil vom 03.07.2007 - Aktenzeichen 27 O 644/04
DRsp Nr. 2009/8436
Schmerzensgeld für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden des Geschädigten
100000 DM [50000 EUR] Schmerzensgeld sowie immaterieller Vorbehalt für einen zum Unfallzeitpunkt 36-jährigen Mann wegen infolge eines Frontalzusammenstoßes erlittener Wirbelfraktur der Halswirbelsäule im Bereich HW 4/5.41 Tage stationäre Behandlung (mit zwei Operationen) einschließlich Aufenthalt in einer Rehabilitations-Einrichtung.
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