LG Köln - Urteil vom 03.07.2007
27 O 644/04
Normen:
BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung); BGB § 823 Abs. 1; BGB § 847; StVG § 7 Abs. 1; ZPO § 256; ZPO § 301; ZPO § 304;

Schmerzensgeld für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden des Geschädigten

LG Köln, Urteil vom 03.07.2007 - Aktenzeichen 27 O 644/04

DRsp Nr. 2009/8436

Schmerzensgeld für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden des Geschädigten

100000 DM [50000 EUR] Schmerzensgeld sowie immaterieller Vorbehalt für einen zum Unfallzeitpunkt 36-jährigen Mann wegen infolge eines Frontalzusammenstoßes erlittener Wirbelfraktur der Halswirbelsäule im Bereich HW 4/5. 41 Tage stationäre Behandlung (mit zwei Operationen) einschließlich Aufenthalt in einer Rehabilitations-Einrichtung.