1. Die Beklagten zu 1 und 2 werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger Euro 525 zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem 20.12.2006 sowie Euro 48,61 außergerichtliche Rechtsanwaltskosten zu bezahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
2. Von den Kosten des Verfahrens tragen der Kläger 53 % und die Beklagten als Gesamtschuldner 47 %.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Streitwert: Euro 975.
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