OLG Brandenburg - Beschluss vom 20.10.2022
12 U 159/22
Normen:
ZPO § 522 Abs. 2; StVG § 7; StVG § 17;
Fundstellen:
NJW-RR 2023, 673
Vorinstanzen:
LG Frankfurt/Oder, vom 26.07.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 12 O 78/21

Schmerzensgeld und Schadensersatz nach einem VerkehrsunfallGrundsätze der SchmerzensgeldbemessungMit Verspannungen im Zusammenhang stehende Primärverletzung

OLG Brandenburg, Beschluss vom 20.10.2022 - Aktenzeichen 12 U 159/22

DRsp Nr. 2023/1397

Schmerzensgeld und Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall Grundsätze der Schmerzensgeldbemessung Mit Verspannungen im Zusammenhang stehende Primärverletzung

1. Der Senat beabsichtigt, die Berufung der Beklagten gegen das am 26.07.2022 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer - Einzelrichter - des Landgerichts Frankfurt (Oder), Az. 12 O 78/21, gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen

2. Hierzu besteht Gelegenheit zur Stellungnahme binnen vier Wochen nach Zustellung dieses Beschlusses.

Normenkette:

ZPO § 522 Abs. 2; StVG § 7; StVG § 17;

Gründe:

I.

Die Klägerin macht Schmerzensgeld und Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall am 02.03.2020 geltend.

Sie stand mit ihrem Pkw an einer roten Ampel auf der B1 in N... Höhe ...straße. Das Beklagtenfahrzeug fuhr auf das Heck auf und schob das Klägerfahrzeug wiederum auf das davor befindliche Kfz. Die Klägerin verletzte sich infolge des Unfallgeschehens.

Die Beklagte zahlte an die Klägerin u.a. ein Schmerzensgeld i.H.v. 1.000 €, auf materielle Schäden 1.418,22 € und vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten von 326,31 €.