1. Der Senat beabsichtigt, die Berufung der Beklagten gegen das am 26.07.2022 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer - Einzelrichter - des Landgerichts Frankfurt (Oder), Az.
2. Hierzu besteht Gelegenheit zur Stellungnahme binnen vier Wochen nach Zustellung dieses Beschlusses.
I.
Die Klägerin macht Schmerzensgeld und Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall am 02.03.2020 geltend.
Sie stand mit ihrem Pkw an einer roten Ampel auf der B1 in N... Höhe ...straße. Das Beklagtenfahrzeug fuhr auf das Heck auf und schob das Klägerfahrzeug wiederum auf das davor befindliche Kfz. Die Klägerin verletzte sich infolge des Unfallgeschehens.
Die Beklagte zahlte an die Klägerin u.a. ein Schmerzensgeld i.H.v. 1.000 €, auf materielle Schäden 1.418,22 € und vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten von 326,31 €.
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