1. Auf die Revision des Angeklagten A. wird das Urteil des Landgerichts Wuppertal vom 14. September 2023
a)im Schuldspruch dahin geändert, dass der Angeklagte im Fall II.4. der Urteilsgründe der Körperverletzung in Tateinheit mit vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis schuldig ist;
b)im Ausspruch über die Anordnung einer Sperrfrist für die Erteilung einer Fahrerlaubnis aufgehoben; der Ausspruch entfällt.
2. Auf die Revisionen aller Angeklagten wird das vorgenannte Urteil im Ausspruch über die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 2.400 Euro, soweit es die Angeklagten und den nicht revidierenden Mitangeklagten Al. betrifft, aufgehoben; insoweit entfällt die Einziehung.
3. Die weiter gehenden Revisionen werden verworfen.
4. Es wird davon abgesehen, den Beschwerdeführern die Kosten und Auslagen der Revisionsverfahren aufzuerlegen; jedoch hat der Angeklagte Ab. die der Nebenklägerin im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen.
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