Sonstiges (Freitext, keine Herstellervorgabe)
In der
Besteht zwischen Versicherung und Versicherungsnehmer Uneinigkeit über die zutreffende Höhe der in einem Kaskoversicherungsfall zu leistenden Entschädigung, entscheidet gem. §
Als Schwellzeit wird die Zeit zwischen dem Ende der Reaktionszeit, in der noch nicht die volle Bremswirkung vorhanden ist, und der Zeit, in der sich der Bremsdruck im Bremssystem verteilt hat, bezeichnet.
Die Schwellzeit beträgt i.d.R. 0,2 Sekunden.
Unter der Serienausstattung versteht man alle für den jeweiligen Fahrzeugtyp und die jeweilige Fahrzeugvariante vom Hersteller in der Fertigung eingebauten Ausstattungsmerkmale.
Testen Sie "Verkehrsstrafrecht Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|