1. Auf die Berufung der Beklagten wird das am 09.01.2024 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer - Einzelrichter - des Landgerichts Potsdam, Az.
Die Beklagten zu 1. und 2. werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 7.444,62 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 18.09.2022 zu zahlen, sowie den Kläger von außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 800,39 € freizustellen.
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