LAG München - Urteil vom 17.02.2022
3 Sa 613/21
Normen:
BGB § 241 Abs. 2; BGB § 249 Abs. 1; BGB § 276; BGB § 280 Abs. 1; BGB § 286 Abs. 2 Nr. 1;
Fundstellen:
BeckRS 2022, 6889
Vorinstanzen:
ArbG München, vom 04.08.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 35 Ca 15754/20

Steuerschadenersatz bei verspäteter Zahlung von ArbeitsvergütungAuslegung des normativen Teils eines TarifvertragsAnrechnung von Dienstzeiten in Konzert- und Theaterorchestern nach § 15 Abs. 1 TVK

LAG München, Urteil vom 17.02.2022 - Aktenzeichen 3 Sa 613/21

DRsp Nr. 2022/5681

Steuerschadenersatz bei verspäteter Zahlung von Arbeitsvergütung Auslegung des normativen Teils eines Tarifvertrags Anrechnung von Dienstzeiten in Konzert- und Theaterorchestern nach § 15 Abs. 1 TVK

Für die Dienstzeit i. S. d. § 15 Abs. 1 TVK i. d. F. vom 01.10.2019 ist nach Wortlaut, Sinn und Zweck sowie Systematik nicht Voraussetzung, dass das Konzert- und Theaterorchester, in dem der Arbeitnehmer als Musiker Zeiten zurückgelegt hat, ein solches i. S. d. § 1 TVK i. d. F. vom 01.10.2019 ist.

1. Zahlt ein Arbeitgeber die Arbeitsvergütung schuldhaft verspätet aus, muss er dem Arbeitnehmer den daraus entstehenden Steuerschaden ersetzen. Die Höhe des Schadens bestimmt sich aus einem Vergleich der steuerlichen Lage bei verspäteter Zahlung mit der rechtzeitigen Zahlung. Zum Steuerschaden können je nach den Umständen des Einzelfalls auch die Kosten für die Einschaltung eines Steuerberaters gehören.