KG - Beschluss vom 18.05.2022
3 Ss 16/22 - 121 Ss 45/22
Normen:
StPO § 244 Abs. 2; StGB § 315c Abs. 1 Nr. 2;
Vorinstanzen:
AG Berlin-Tiergarten, vom 04.11.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 3031 Js 3792/21

Strafbarkeit wegen verbotenen Kraftfahrzeugrennens bei kurzer WegstreckeUmfang der Pflicht des Gerichts zur Sachaufklärung

KG, Beschluss vom 18.05.2022 - Aktenzeichen 3 Ss 16/22 - 121 Ss 45/22

DRsp Nr. 2022/16991

Strafbarkeit wegen verbotenen Kraftfahrzeugrennens bei kurzer Wegstrecke Umfang der Pflicht des Gerichts zur Sachaufklärung

1. Das Revisionsgericht wird in aller Regel nicht die Überzeugung gewinnen, dass sich dem Tatgericht die Notwendigkeit weiterer Aufklärung aufdrängen musste, wenn nicht einmal die Verteidigung Anlass gesehen hat, auch nur formlos auf eine Beweiserhebung zu dringen. 2. Auch die Messung der Beschleunigungspotenziale hochmotorisierter Fahrzeuge über eine kurze Wegstrecke kann den Tatbestand eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens gemäß § 315c Abs. 1 Nr. 2 StGB erfüllen.

Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Tiergarten vom 4. November 2021 wird nach § 349 Abs. 2 StPO als offensichtlich unbegründet verworfen.

Normenkette:

StPO § 244 Abs. 2; StGB § 315c Abs. 1 Nr. 2;

Erläuternd bemerkt der Senat: