BESCHLUSS
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens fallen dem Antragsteller zur Last.
Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 2500 € festgesetzt.
Die zulässige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 18.1.2007 - 10 L 73/07 - bleibt ohne Erfolg.
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