BESCHLUSS
I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
III. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.500 EUR festgesetzt.
I.
Der Antragsteller, geb. am 12. März 1985, wendet sich gegen die Entziehung seiner Fahrerlaubnis der Klassen B, M, S und L.
Bei einer Verkehrskontrolle am 23. April 2005 um 21.00 Uhr wirkte der Antragsteller sehr bleich und die Pupillen waren deutlich geweitet. Nach einem Drogenvortest, der auf THC positiv reagierte, gab der Antragsteller an, dass er ca. 1 bis 1 ½ Stunden zuvor am See einen Joint geraucht habe. Die toxikologische Untersuchung der um 21.28 Uhr entnommenen Blutprobe ergab eine Konzentration von 3,7 ng/ml THC und 5,1 ng/ml THC-Carbonsäure.
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