BESCHLUSS
I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II. Der Kläger hat die Kosten des Zulassungsverfahrens zu tragen.
III. Der Streitwert für das Zulassungsverfahrens wird auf 5.000,-- EUR, der Streitwert für das Verfahren im ersten Rechtszug unter Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts München vom 16. August 2005 auf 4.000,-- EUR festgesetzt.
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