Stundenentgelt des TVöD Bund

Ein genauer Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen ist nicht möglich, deswegen wird ein pauschaler Abzug von 30 % angenommen, den auch das BAG als Schätzhilfe angeboten hat; die Überstunden sollten in der Nettokalkulation nicht vergessen werden.

Hinweis!

Das Stundenentgelt errechnet sich nach der Umrechnungsformel in § 24 Abs. 3 TVÖD (Bund): Zur Ermittlung des Stundenentgelts werden die in Monatsbeträgen festgelegten Entgeltbestandteile dividiert durch das 4,348fache der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit.

Hier gerechnet auf eine 39-Stunden-Woche:

Anmerkung Entgeltgruppe 1 entspricht BAT X.Entgeltgruppe 2 entspricht BAT IX a/b.Entgeltgruppe 3 entspricht BAT VIII.Entgeltgruppe 5 entspricht BAT VII.

Stand: 01.03.2020-01.03.2021

Entgeltgruppe

1. Stufe (Einstieg)

bereinigt um 30 %

2. Stufe (3 Jahre)

bereinigt um 30 %

6. Stufe (nach 5 Jahren)

bereinigt um 30 %

1

 

 

11,38 Euro

7,96 Euro

12,62 Euro

8,83 Euro

2

12,69 Euro

8,88 Euro

13,83 Euro

9,68 Euro

16,28 Euro

11,39 Euro

3

13,72 Euro

9,60 Euro

14,84 Euro

10,38 Euro

16,65 Euro

11,65 Euro

5

14,63 Euro

10,24 Euro

15,67 Euro

10,96 Euro

18,15 Euro

12,70 Euro

01.04.2021-01.03.2022

Entgeltgruppe

1. Stufe (Einstieg)

bereinigt um 30 %

2. Stufe (3 Jahre)

bereinigt um 30 %

6. Stufe (nach 5 Jahren)

bereinigt um 30 %

1

 

 

11,68 Euro

8,18 Euro

12,92 Euro

9,04 Euro

2

12,99 Euro

9,09 Euro

14,13 Euro

9,89 Euro

16,57 Euro

11,60 Euro

3

14,01 Euro

9,80 Euro

15,14 Euro

10,59 Euro

16,94 Euro

11,85 Euro

5

14,92 Euro

10,44 Euro

15,96 Euro

11,17 Euro

18,44 Euro

12,91 Euro