Tabelle: Vergleich Deutschland/Frankreich

Autoren: Alric/Nitzsche

 

Deutschland

Frankreich

Reparaturkosten

ja

ja, aber nur gegen Vorlage einer Rechnung bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts, fiktiv bei Vorlage eines Kostenvoranschlags (i.d.R. bis 1.500 Euro) oder SV-Gutachten

Totalschaden

ja

ja

Abschleppkosten

ja

ja, bis zur nächstgelegenen Werkstatt

Gutachterkosten

ja

ja, wenn kein Bagatellschaden

Wertminderung

ja

streitig, i.d.R. außergerichtlich nur bei schweren Schäden an tragenden oder sicherheitsrelevanten Teilen oder neuwertigen und hochwertigen Fahrzeugen

Mietwagenkosten

ja

werden außergerichtlich nur für die rein technische Mindestdauer, in der das Fahrzeug theoretisch hätte wieder instand gesetzt werden können und bei wenn man darauf angewiesen ist, gewährt; keine Fahrzeugklassengleichheit

Kaskoselbstbeteiligung

ja

gegen Vorlage der entsprechenden Abrechnung

Nutzungsentschädigung

ja