Autoren: Fellmann/Zimmer |
| Deutschland | Großbritannien |
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Reparaturkosten | ja | ja, aber nur gegen Vorlage einer quittierten Rechnung bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts Gutachten und eine Schadensbesichtigung durch die gegnerische Versicherung sind empfehlenswert. |
Totalschaden | ja | ja |
Abschleppkosten | ja | ja, nur bis zur nächsten Vertragswerkstatt |
Standkosten | ja | ja, für angemessene Zeit (zwei bis maximal vier Wochen) |
Entsorgungskosten | ja | ja |
Gutachterkosten | ja | ja, bei geringeren Schäden wird empfohlen, bei der gegnerischen Versicherung vorher anzufragen Bei Bagatellschäden reicht u.U. auch ein Kostenvoranschlag. |
Wertminderung | ja | üblicherweise nein Nur in Ausnahmefällen bei Fahrzeugen, die einen außergewöhnlichen Wert haben, z.B. hochwertige Oldtimer. Unter Umständen auch, wenn nachgewiesen werden kann, dass bei einem späteren Verkauf ein geringerer Verkaufspreis erzielt wurde. |
Mietwagenkosten | ja | für angemessene Zeit; bei Totalschäden maximal für drei Wochen, dabei häufig unter Abzug der ersparten Eigenaufwendungen |
Kaskoselbstbeteiligung | ja | ja, bei Vorlage der Abrechnung |
Nutzungsentgang | ja | ja, ein pauschalierter Betrag für den Zeitraum, für den ein Mietwagen hätte angemietet werden können |
Übernachtungs- und Stornokosten | ja | ja |
Finanzierungskosten | ja | nein |
Gepäck- und Kleiderschaden | ja | ja |
Nebenkosten | ja | keine Pauschale, Kosten müssen nachgewiesen werden |
An- und Abmeldekosten | ja | ja, gegen Vorlage von Belegen |
Heilbehandlungskosten | ja |
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