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Das LG Osnabrück hat nach einem Unfall einen Autofahrer wegen fahrlässiger Tötung und unerlaubten Entfernens vom Unfallort zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Der Mann hatte den Fahrer eines anderen Fahrzeugs auf der Autobahn bedrängt. Nach einer Kollision wurde der andere Fahrer schwer verletzt, sein Beifahrer verstarb. Einen Tötungsvorsatz verneinte das Gericht.
Zur Überzeugung der Kammer steht fest, dass der 30 Jahre alte Angeklagte am frühen Morgen des 30.10.2023 auf der A 33 den Fahrer eines VW Phaeton mehrfach bedrängte und durch Auffahren und Ausbremsen schikanierte.
Als sich beide Fahrzeuge ungefähr auf gleichen Höhe befanden, lenkte der Angeklagte - nachdem er sich auf der linken Fahrspur hatte zurückfallen lassen - sein Fahrzeug ruckartig nach rechts in Richtung des auf der rechten Fahrspur fahrenden Fahrzeugs, abermals um dessen Fahrer zu bedrängen und zu schikanieren.
Hierdurch kollidierte er mit dem VW Phaeton, welcher schließlich über die rechtsseitige Außenleitplanke flog, sich überschlug und in einer Entfernung von 100 m in dichtem Buschwerk liegen blieb.
Der Fahrer des VW Phaeton wurde hierbei schwerverletzt. Er ist heute noch nicht arbeitsfähig. Der Beifahrer verstarb noch am Unfallort an den Folgen des Unfalls.
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