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Das VG Trier hat in einem Eilverfahren eine Fahrerlaubnisentziehung bestätigt. Ein 89-jähriger Fahrer war der Aufforderung, ein fachärztliches Gutachten über seine Fahreignung beizubringen, nicht nachgekommen. Bei einer Weigerung oder nicht fristgerechten Beibringung kann demnach die Behörde nach berechtigten Zweifeln an der Fahreignung auf die Nichteignung schließen.
Der 89-jährige Antragsteller wurde im Februar des Jahres von der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Bernkastel-Wittlich dazu aufgefordert, sich einer fachärztlichen Untersuchung zu unterziehen, weil Zweifel an seiner Fahreignung entstanden seien.
Nach einem hausärztlichen Attest leide er unter Hypertonie und Sturzneigung. Hinzu kämen zahlreiche weitere Aspekte, die Bedenken gegen die Fahreignung nahelegten.
Der Antragsteller sei 2017 und 2021 in Parkraumunfälle verstrickt gewesen und habe bei den jeweiligen Unfallaufnahmen durch Polizeibeamte einen verwirrten Eindruck hinterlassen.
Anlässlich der letzten Verkehrsunfallaufnahme sei zudem eine Vielzahl von alten Unfallschäden am gesamten Fahrzeug festgestellt worden. Diese Schäden habe der Antragsteller nicht plausibel erklären können, sondern habe insoweit widersprüchlich Angaben gemacht.
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