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Ereignet sich ein Unfall in einer Verkehrslage, die ein nüchterner Fahrer hätte meistern können, spricht ein Anscheinsbeweis dafür, dass die Trunkenheit für den Unfall ursächlich war. Das hat das OLG Frankfurt entschieden und einer schwer verletzten Fußgängerin unter Berücksichtigung einer Mithaftung von 25 % ein Schmerzensgeld i.H.v. 52.500 Euro und Schadensersatz zugesprochen.
Die Klägerin nimmt den Beklagten auf Schadensersatz und Schmerzensgeld nach einem Verkehrsunfall in Anspruch.
Der Beklagte fuhr mit seinem Fahrzeug alkoholisiert mit 0,96 ‰ stadteinwärts in einer mittelhessischen Kleinstadt. Die Klägerin überquerte mit weiteren vier Personen die vom Beklagten befahrene Straße.
Noch bevor die Klägerin die in der Mitte der zwischen den Fahrbahnen befindliche Verkehrsinsel erreichte, wurde sie vom Fahrzeug des Beklagten erfasst und in die Höhe geschleudert.
Die Klägerin erlitt diverse schwere Verletzungen. Das Landgericht hatte der Klage auf Basis einer Haftungsquote von 50 % stattgegeben (LG Gießen, Urt. v. 02.03.2023 -
Die Berufung der Klägerin hatte vor dem OLG Frankfurt teilweise Erfolg.
Auf Basis einer Haftungsquote des Beklagten i.H.v. 75 % sprach das Oberlandesgericht der Klägerin u.a. ein Schmerzensgeld i.H.v. 52.500 Euro zu.
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