Totalschaden

Autor: Göppl

Der Wert des Fahrzeugs bildet die Grenze für die Erstattung der Reparaturkosten, allerdings nicht der Wiederbeschaffungswert, sondern der Zeitwert. Ebenso wird der Restwert des Fahrzeugs angerechnet.

Als Beleg über die Höhe des Zeitwerts dient ein Sachverständigengutachten, wobei i.d.R. auch das eines deutschen Sachverständigen akzeptiert wird.

Bei Beschädigung eines neuwertigen Fahrzeugs wird jedoch der Preis für ein fabrikneues Fahrzeug nicht erstattet; maßgebend ist auch hier stets der Zeitwert.

Rückführungskosten für das total beschädigte Fahrzeug nach Deutschland werden generell nicht übernommen; ein Ausgleich kann - bei entsprechend niedrigem Restwert - allenfalls dadurch erreicht werden, dass das Fahrzeug der slowakischen Versicherung überschrieben wird. Abmelde- und Anmeldekosten für das Neufahrzeug werden jedoch gegen Beleg übernommen.