Totalschaden

Autor: Göppl

Ersetzt wird der Wiederbeschaffungswert unter Anrechnung des Restwertes. Grundlage für die Ermittlung der Schadenshöhe ist ein Sachverständigengutachten. Wird durch einen nicht von der Versicherung beauftragten Sachverständigen erstellt, können Abzüge vorgenommen werden.