TVöD BT-K TVöD BT-K
Stand: 13.09.2005
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TVöD BT-K Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst - Besonderer Teil Krankenhäuser

Einführung

TVöD BT-K ( Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst - Besonderer Teil Krankenhäuser )

Zwischen der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände, vertreten durch den Vorstand, einerseits und ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di)*, vertreten durch den Bundesvorstand, diese zugleich handelnd für - Gewerkschaft der Polizei, - Industriegewerkschaft Bauen– Agrar – Umwelt, - Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft andererseits wird Folgendes vereinbart: