1. Auf die Berufung der Beklagten wird das am 05.10.2023 verkündete Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main (2-
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2.292,00 € zzgl. Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.02.2023 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
2. Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagte zu 15 % und die Klägerin zu 85 %.
Das Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
3. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf bis 16.000,- € festgesetzt.
I.
Die Beklagte wendet sich mit der Berufung gegen ihre Verurteilung aus übergegangenem Recht zur Zahlung von Schadensersatz wegen der Schlechterfüllung der Pflichten aus einem Rechtsanwaltsvertrag.
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