Übernachtungs- und Stornokosten

Autor: Göppl

Zwingt der Unfall den Geschädigten, seinen Aufenthalt am Unfallort zu verlängern, werden Ansprüche auf Ersatz von Übernachtungs- und Verpflegungskosten außergerichtlich regelmäßig nicht erstattet.

Eine Entschädigung für eine eventuelle Urlaubsunterbrechung wird nicht gewährt.