Auf die Berufung der Klägerin wird das am 30. März 2007 verkündete Urteil des Einzelrichters der 5. Zivilkammer des Landgerichts Verden teilweise abgeändert.
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin weitere 2.358,46 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hieraus seit 2. März 2006 zu zahlen.
Die weitergehende Berufung der Klägerin und die Anschlussberufung des Beklagten werden zurückgewiesen.
Von den Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Klägerin 35 % und der Beklagte 65 %.
Die Kosten des ersten Rechtszuges werden der Klägerin zu 16 % und dem Beklagten zu 84 % auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Testen Sie "Verkehrsstrafrecht Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|