BGH - Urteil vom 25.09.1972
III ZR 97/70
Normen:
BGB §§ 249, 252, 842, 705, 706 ;
Fundstellen:
DB 1972, 2201
ES Kfz-Schaden l-2/12
FamRZ 1973, 22
VRS 44, 1

Umfang des Erwerbsschadens der dauerhaft arbeitsunfähigen Ehefrau bei Zusage einer Beteiligung an beruflichen und gewerblichen Einkünften des Ehemanns

BGH, Urteil vom 25.09.1972 - Aktenzeichen III ZR 97/70

DRsp Nr. 1996/20228

Umfang des Erwerbsschadens der dauerhaft arbeitsunfähigen Ehefrau bei Zusage einer Beteiligung an beruflichen und gewerblichen Einkünften des Ehemanns

Ermittlung des ersatzfähigen Erwerbsschadens "einer auf Dauer arbeitsunfähig gewordenen Ehefrau, deren Ehemann ihr ehevertraglich im Hinblick auf ihre Mitarbeit in seinem beruflichen Bereich eine hälftige, fortlaufende Beteiligung an seinen beruflichen und gewerblichen Einkünften zugesagt hat", und zwar bei Interpretation der abgesprochenen Partnerschaft als Ehegatten-Innengesellschaft.

Normenkette:

BGB §§ 249, 252, 842, 705, 706 ;

Gründe:

Zur Begründung ihres Anspruchs auf Schadensersatz wegen Wegfalls von Ansprüchen aus dem Ehevertrag hat die Kl. vorgetragen: Ihre in den Ehevertrag aufgenommene Verpflichtung zur Mithilfe im Beruf des (früheren) Ehemannes sei eine Gegenleistung und eine unabdingbare Voraussetzung für dessen Versprechen gewesen, ihr 50 % seiner jährlichen Reineinkünfte zuzuwenden. Infolge der erlittenen Unfallverletzungen habe sie diese Mitarbeit nicht mehr leisten können, so daß ihr früherer Ehemann seinerseits nicht mehr verpflichtet gewesen sei, seine Einkünfte mit ihr zu teilen.

Hinweise:

Hinweis: