OLG Celle - Urteil vom 16.10.1961
5 U 52/61
Normen:
BGB §§ 249 832 843 1601 ff. ; StVG § 11 ;
Fundstellen:
ES Kfz-Schaden I-1/5
MDR 1962, 120
NJW 1962, 51
VersR 1962, 206

Umfang des Heilungskosten-Ersatz-Anspruchs

OLG Celle, Urteil vom 16.10.1961 - Aktenzeichen 5 U 52/61

DRsp Nr. 1995/9435

Umfang des Heilungskosten-Ersatz-Anspruchs

Auf den Heilungskosten-Ersatz-Anspruch eines Unfallverletzten ist es ohne Einfluß,(a) ob er gegen andere Personen familienrechtliche Ansprüche wegen entsprechender Leistungen hat;(b) ob - bei Verletzung im Kindesalter - die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt haben und ob sie aus diesem Grund Ausgleichsansprüchen des Schädigers ausgesetzt sind.

Normenkette:

BGB §§ 249 832 843 1601 ff. ; StVG § 11 ;

Hinweise:

Hinweis:

Die Abgrenzung der eigenen Verletzten-Ansprüche zu etwaigen (Aufwendungsersatz- oder Bereicherungs-)Ansprüchen der Besuchenden hat der BGH im vorstehend unter ES Kfz-Schaden I-1/3 wiedergegebenen Urteil noch plastischer beschrieben.

Fundstellen
ES Kfz-Schaden I-1/5
MDR 1962, 120
NJW 1962, 51
VersR 1962, 206