OLG Saarbrücken - Urteil vom 20.07.2022
5 U 72/21
Normen:
ZPO § 97 Abs. 1;
Vorinstanzen:
LG Saarbrücken, vom 15.07.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 14 O 162/19

Umstellung einer KrankentagegeldversicherungSchadensersatzansprüche wegen eines angeblichen Beratungsfehlers bzw. ZusicherungenZusagen über die Gewährung von Leistungen trotz Bezuges von AltersrenteEinschränkungen des Krankentagegeldbezugs bei Erreichen des Rentenalters

OLG Saarbrücken, Urteil vom 20.07.2022 - Aktenzeichen 5 U 72/21

DRsp Nr. 2022/14652

Umstellung einer Krankentagegeldversicherung Schadensersatzansprüche wegen eines angeblichen Beratungsfehlers bzw. Zusicherungen Zusagen über die Gewährung von Leistungen trotz Bezuges von Altersrente Einschränkungen des Krankentagegeldbezugs bei Erreichen des Rentenalters

1. Zur Inanspruchnahme eines Krankentagegeldversicherers und seines Vermittlers wegen vermeintlicher Zusagen über die Gewährung von Leistungen trotz Bezuges von Altersrente, auch unter dem Gesichtspunkt der gewohnheitsrechtlichen Erfüllungshaftung und des Schadensersatzes wegen der Verletzung von Beratungspflichten. 2. Auch nach der VVG -Reform sprechen zumindest gute Gründe für eine Fortgeltung der gewohnheitsrechtlichen Erfüllungshaftung, um auch spezielle Konstellationen, in denen zugesagter Versicherungsschutz sonst nicht zu erlangen wäre oder Ansprüche wegen Falschberatung an der kenntnisunabhängigen Verjährung scheitern, sachgerecht erfassen zu können.