OLG Düsseldorf - Urteil vom 07.11.2011
III-1 RVs 62/11
Normen:
StGB § 142 Abs. 1 Nr. 1;
Fundstellen:
NStZ-RR 2012, 218
Vorinstanzen:
LG Düsseldorf, vom 06.05.2011

Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort; Begriff des Unfalls im Straßenverkehr; Kollision eines Einkaufswagens mit einem parkenden Pkw auf einem öffentlich zugänglichen Parkplatz

OLG Düsseldorf, Urteil vom 07.11.2011 - Aktenzeichen III-1 RVs 62/11

DRsp Nr. 2012/6993

Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort; Begriff des „Unfalls im Straßenverkehr“; Kollision eines Einkaufswagens mit einem parkenden Pkw auf einem öffentlich zugänglichen Parkplatz

1. Die Kollision eines Einkaufswagens mit einem parkenden Pkw auf einem öffentlich zugänglichen Parkplatz ist ein "Unfall im Straßenverkehr" im Sinne des § 142 Abs. 1 Nr. 1 StGB. 2. § 142 StGB schützt als abstraktes Vermögensgefährdungsdelikt die Feststellung und Sicherung der durch einen Unfall entstandenen zivilrechtlichen Ansprüche und schützt überdies vor unberechtigter Inanspruchnahme. 3. Es muss sich ein verkehrstypisches Unfallrisiko verwirklicht haben; dies ist - unter Zugrundelegung der natürlichen Verkehrsauffassung - in den "Einkaufswagenfällen" der Fall.

Tenor

Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 6. Mai 2011 aufgehoben.

Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an eine andere Strafkammer des Landgerichts Düsseldorf zurückverwiesen.

Normenkette:

StGB § 142 Abs. 1 Nr. 1;

Gründe