FG Köln - Urteil vom 08.12.2004
14 K 2612/03
Normen:
EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 ;
Fundstellen:
DStRE 2005, 1434
EFG 2005, 589
Steuertelex 2005, 342

Unfall-Totalschaden an betrieblich geleastem Kfz

FG Köln, Urteil vom 08.12.2004 - Aktenzeichen 14 K 2612/03

DRsp Nr. 2005/1286

Unfall-Totalschaden an betrieblich geleastem Kfz

1. Durch einen Verkehrsunfall mit einem betrieblichen geleasten Kfz wird dieses nicht entnommen, weil es an einem Entnahmewillen und an einer Zugehörigkeit des Kfzs zum Betriebsvermögen des Leasingnehmers fehlt.2. Handelt es sich um ein betriebliches Fahrzeug, dessen Nutzungsrecht gewillkürtes Betriebsvermögen geworden ist, so ist durch die Regelung des § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG die private Kraftfahrzeugnutzung insgesamt abgegolten. Das schließt aber im Fall des Totalverlusts den Betriebsausgabenabzug als zu den für das Kfz insgesamt entstehenden Aufwendungen nicht aus.

Normenkette:

EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 ;

Tatbestand:

Zwischen den Beteiligten besteht Streit über die steuerliche Behandlung eines Unfall-Totalschadens an einem betrieblich geleasten Kraftfahrzeug.

Die Kläger sind zur Einkommensteuer zusammenveranlagte Ehegatten. Sie erzielen beide Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Neben seiner Vollzeittätigkeit als Arbeitnehmer übt der Kläger eine unterrichtende freiberufliche Tätigkeit als ...trainer aus. Seinen Gewinn ermittelt er durch Einnahme-Überschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG.