OLG Celle - Urteil vom 22.09.2022
8 U 336/21
Normen:
ZPO § 92 Abs. 1 S. 1;
Fundstellen:
VersR 2022, 1365
r+s 2022, 678
r+s 2023, 678
Vorinstanzen:
LG Hannover, vom 08.11.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 18 O 123/21

Unterlassungsansprüche hinsichtlich der Verwendung von Klauseln in Versicherungsbedingungen einer RechtsschutzversicherungVereinbarung einer AusschlussfristZugrundelegung einer kundenfeindlicheren Auslegung einer Klausel

OLG Celle, Urteil vom 22.09.2022 - Aktenzeichen 8 U 336/21

DRsp Nr. 2022/14295

Unterlassungsansprüche hinsichtlich der Verwendung von Klauseln in Versicherungsbedingungen einer Rechtsschutzversicherung Vereinbarung einer Ausschlussfrist Zugrundelegung einer kundenfeindlicheren Auslegung einer Klausel

Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Rechtsschutzversicherung, wonach der Versicherungsnehmer mit der Mitteilung über die Rechtsschutzablehnung darauf hinzuweisen ist, dass er, soweit er der Auffassung des Versicherers nicht zustimmt und seinen Anspruch auf Rechtsschutz aufrechterhält, innerhalb eines Monats die Einleitung eines Schiedsgutachterverfahrens vom Versicherer verlangen kann, ist unwirksam. Klauseln in Rechtsschutzversicherungsbedingungen, wonach der Versicherungsnehmer aufzufordern ist, alle nach seiner Auffassung für die Durchführung des Schiedsgutachterverfahrens wesentlichen Mitteilungen und Unterlagen innerhalb der Monatsfrist dem Versicherer zuzusenden, Schiedsgutachter ein seit mindestens fünf Jahren zur Rechtsanwaltschaft zugelassener Rechtsanwalt ist, der von dem Präsidenten der für den Wohnsitz des Versicherungsnehmers zuständigen Rechtsanwaltskammer benannt wird, dem Schiedsgutachter vom Versicherer alle ihm vorliegenden Mitteilungen und Unterlagen, die für die Durchführung des Schiedsgutachterverfahrens wesentlich sind, zur Verfügung zu stellen sind sind zulässig.