Die Beschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Bielefeld, verkündet am 05.01.2022,
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
A.
Die Beteiligten streiten im Rahmen eines sogenannten Eingruppierungserzwingungsverfahrens um die Pflicht der Arbeitgeberin zur Eingruppierung von (noch) zwei Arbeitnehmerinnen in die Lohn- und Gehaltsordnung des Lohn- und Gehaltstarifvertrages zwischen der A GmbH, der B Fleischwarenfabrik C GmbH und der Gewerkschaft
Antragsteller ist der bei der Arbeitgeberin gewählte siebenköpfige Betriebsrat. DieArbeitgeberin produziert im Wesentlichen schimmelgereifte Rohwurst; sie ist streitlos nicht tarifgebunden.
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