AG Bremen, vom 21.12.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 6 C 32/19
LG Bremen, vom 18.10.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 1 S 27/22
Vereinbarung der Krankenhausträgers mit dem Patienten bzgl. der Erbringung wahlärztlicher Leistungen durch angestellte oder beamtete Ärzte des Krankenhauses (sogenannter totaler Krankenhausaufnahmevertrag); Gesonderte Berechnung der auf der Grundlage eines totalen Krankenhausaufnahmevertrags erbrachten wahlärztlichen Leistungen unter analoger Anwendung der Gebührenordnung für Ärzte oder der Gebührenordnung für Zahnärzte durch den Krankenhausträger
BGH, Urteil vom 13.03.2025 - Aktenzeichen III ZR 426/23
DRsp Nr. 2025/3896
Vereinbarung der Krankenhausträgers mit dem Patienten bzgl. der Erbringung wahlärztlicher Leistungen durch angestellte oder beamtete Ärzte des Krankenhauses (sogenannter totaler Krankenhausaufnahmevertrag); Gesonderte Berechnung der auf der Grundlage eines totalen Krankenhausaufnahmevertrags erbrachten wahlärztlichen Leistungen unter analoger Anwendung der Gebührenordnung für Ärzte oder der Gebührenordnung für Zahnärzte durch den Krankenhausträger
a) Der Krankenhausträger kann mit dem Patienten neben allgemeinen Krankenhausleistungen wirksam vereinbaren, dass er wahlärztliche Leistungen durch angestellte oder beamtete Ärzte des Krankenhauses erbringt, ohne dass es insoweit eines Zusatzvertrags zwischen dem Patienten und dem betreffenden Arzt bedarf (sogenannter totaler Krankenhausaufnahmevertrag; Anschluss an Senat, Urteile vom 19. Februar 1998 - III ZR 169/97, BGHZ 138, 91 und vom 14. Januar 2016 - III ZR 107/15, NJW 2016, 3027).b) Der Krankenhausträger ist berechtigt, die auf der Grundlage eines totalen Krankenhausaufnahmevertrags erbrachten wahlärztlichen Leistungen unter analoger Anwendung der Gebührenordnung für Ärzte oder der Gebührenordnung für Zahnärzte gesondert zu berechnen, sofern er mit dem Patienten eine wirksame Wahlleistungsvereinbarung geschlossen hat.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Verkehrsstrafrecht Online" abrufen.
Testen Sie "Verkehrsstrafrecht Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.