Autoren: Schäfer/Urbanik |
Wiederholt sind Oberlandesgerichte wegen überlanger Verfahrensdauer angerufen worden. Stets ist eine derartige verzögerte Verfahrensdauer im Hinblick auf die Rechtsfolgenzumessung von Bedeutung. Einschlägig ist Art.
Ein Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot ist an folgende Voraussetzungen geknüpft:
Überlange Verfahrensdauer. |
Kein weiteres Fehlverhalten im Straßenverkehr zwischen Tat und Aburteilung. |
Kein Verschulden des Betroffenen an der überlangen Verfahrensdauer. |
Ist hiernach von einem Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot auszugehen, hat dieses Bedeutung für das Strafmaß, so auch für das bußgeldrechtliche Fahrverbot, OLG Bamberg, Beschluss vom 04.12.2008 - 3 Ss OWi 1386/08. Bei einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung handelt es sich um einen eigenständigen Strafmilderungsgrund, dessen Höhe exakt zahlenmäßig zu bestimmen ist.
Hinweis!Der Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot führt grundsätzlich nicht zu einem Verfahrenshindernis (OLG Rostock, Beschl. v. 27.01.2016 - 21 Ss |
Testen Sie "Verkehrsstrafrecht Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|