Die Berufung wird zurückgewiesen.
II.Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
III.Das Urteil ist im Kostenpunkt vorläufig vollstreckbar.
IV.Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger begehrt von der Beklagten, die Beseitigung von Teilflächen einer öffentlichen Straße zu dulden, die über seine Grundstücke verläuft.
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