OLG Köln - Beschluß vom 16.12.1999
Ss 559/99 (B)
Normen:
StVG § 25 ; BKatV § 2 Abs. 1 ;
Fundstellen:
NJW 2000, 1966
NZV 2000, 217

Verhängung eines Fahrverbots zwei Jahre nach der Tat

OLG Köln, Beschluß vom 16.12.1999 - Aktenzeichen Ss 559/99 (B)

DRsp Nr. 2000/4354

Verhängung eines Fahrverbots zwei Jahre nach der Tat

Auch angesichts beanstandungsfreien Verhaltens des Betroffenen im Straßenverkehr kann die Verhängung eines Fahrverbots bei erheblicher Überschreitung der innerörtlichen Höchstgeschwindigkeit auch zwei Jahre nach der Tat rechtsfehlerfrei sei.

Normenkette:

StVG § 25 ; BKatV § 2 Abs. 1 ;
Fundstellen
NJW 2000, 1966
NZV 2000, 217