Verjährung

Autor: Göppl

Schadensersatzansprüche aus Verkehrsunfällen in Albanien verjähren regelmäßig nach drei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit Kenntnis vom Schaden sowie Schädiger. Die Verjährungsfrist wird durch Schadenanzeige bei der albanischen Versicherung gehemmt.