Verjährung

Autoren: Bildstein/Meyer

Es gibt eine einheitliche Verjährungsfrist. Sie beträgt drei Jahre und beginnt ab dem Unfalldatum zu laufen.

Die Verjährung von Ansprüchen ist im dänischen Schadensersatzgesetz in § 16 geregelt, wo Bezug auf das dänische Verjährungsgesetz genommen wird. Das dänischen Verjährungsgesetz sieht kein Ende der Frist zum Jahresende vor. Die Verjährung tritt also am Kalendertag im dritten Jahr nach dem Unfall ein.