Verjährung

Autor: Göppl

Schadensersatzansprüche aus Verkehrsunfällen in Slowenien verjähren drei Jahre nach dem Unfall. Die Verjährungsfrist beginnt ab Kenntnis vom Schadensereignis und des Schädigers. Bei Personenschäden am Tag des Abschlusses der ärztlichen Behandlung. Endgültig verjähren die Ansprüche fünf Jahre nach dem Unfall.