I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Dresden vom 15.07.2022 -
II. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
III. Das Urteil sowie das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
Beschluss:
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 7.605,65 EUR festgesetzt.
(Von der Darstellung des Tatbestands wird gemäß §§
I.
Die zulässige Berufung der Klagepartei bleibt in der Sache ohne Erfolg.
1.
a)
Die Beitragsanpassung im Tarif BS9 zum 1.4.2017 ist formell rechtmäßig.
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