Autor: Göppl |
Auch in Bulgarien gibt es einen Garantiefonds, der für Schäden durch unversicherte Fahrzeuge, für Fälle von Fahrerflucht sowie bei Insolvenz des Versicherers eintritt. Bei Unfallflucht werden allerdings nur Personenschäden erstattet. Durch die Umsetzung der 5. KH-Richtlinie sind künftig auch Schäden zu erstatten, sofern gleichzeitig erhebliche Personenschäden entstanden sind. Die Anschrift des Garantiefonds lautet:
Guarantee Fund 2 Graf Ignatiev St.1000 SofiaBulgarien
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