Verkehrssicherungspflichten des Halters eines Kfz-Anhängers
LG Dresden, Urteil vom 11.12.2001 - Aktenzeichen 15 S 0680/00
DRsp Nr. 2004/1734
Verkehrssicherungspflichten des Halters eines Kfz-Anhängers
Der Halter eines einem Dritten überlassenen Kfz-Anhängers kann unter dem Gesichtspunkt der Verkehrssicherungspflicht zur Überwachung des Anhängevorgangs auf ordnungsgemäße und sichere Befestigung gehalten sein.