Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Hanau vom 11.9.2009 abgeändert.
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin ein weiteres Schmerzensgeld i.H.v. 9.100,- € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 29.8.2007 zu zahlen.
Die Beklagten werden weiter als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 6.017,33 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 29.8.2007 zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass die Beklagten als Gesamtschuldner verpflichtet sind, der Klägerin sämtliche zukünftigen weiteren materiellen Schäden aus dem Verkehrsunfall vom ....8.2006 auf der Landesstraße ... zwischen Stadt1 und Stadt2 zu ersetzen, soweit kein Leistungsübergang auf Sozialleistungsträger oder sonstige Dritte erfolgt oder erfolgt ist.
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, die Klägerin von vorprozessualen Rechtsanwaltskosten i.H.v. 899,40 € freizustellen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Testen Sie "Verkehrsstrafrecht Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|