LAG Köln - Urteil vom 11.12.2020
10 Sa 551/20
Normen:
ZPO § 97;
Vorinstanzen:
ArbG Aachen, vom 19.05.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 4181/19

Verletzung des Maßregelverbots durch KündigungZustand der Arbeitsunfähigkeit keine Ausübung von Rechten

LAG Köln, Urteil vom 11.12.2020 - Aktenzeichen 10 Sa 551/20

DRsp Nr. 2021/4254

Verletzung des Maßregelverbots durch Kündigung Zustand der Arbeitsunfähigkeit keine Ausübung von Rechten

1. Der Zustand "Kranksein" ist keine Rechtsausübung, sondern nur das Recht, der Arbeit fernzubleiben. 2. Eine Kündigung kann Maßnahme im Sinne des § 612a BGB sein.

Tenor

1.

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Aachen vom 19.05.2020 - 5 Ca 4181/19 - wird zurückgewiesen.

2.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

3.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

ZPO § 97;

Tatbestand

Die Parteien streiten um die Wirksamkeit der außerhalb der Geltung des Kündigungsschutzgesetzes ausgesprochenen arbeitgeberseitigen ordentlichen Kündigung vom 03.12.2019 und den hiervon abhängigen Fortbestand des Arbeitsverhältnisses bis 31.03.2020 sowie entsprechender weitergehender Zahlungsansprüche.

Der Kläger war als Feinmechaniker im Betrieb des Beklagten seit dem 01.09.2017 mit einem monatlichen Bruttoeinkommen von zuletzt 3.300,00 € tätig. Im Betrieb des Beklagten waren lediglich einschließlich des Klägers zwei angestellte Mitarbeiter tätig. Gemäß § 2 des schriftlichen Arbeitsvertrages der Parteien vom 23.06.2017 galt im Arbeitsverhältnis der Parteien nach Ablauf der Probezeit eine Kündigungsfrist von vier Wochen zum Monatsende.

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