Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
II.Auf die Rechtsbeschwerde wird das angefochtene Urteil aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde - an das Amtsgericht Brühl zurückverwiesen.
Die Entscheidung entspricht dem Antrag der Generalstaatsanwaltschaft, zu dessen Begründung diese Folgendes ausgeführt hat:
"I.
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