VGH Baden-Württemberg - Beschluss vom 16.01.2023
13 S 330/22
Normen:
FeV § 11 Abs. 7; FeV Anl. 4 Nr. 9.2.1;
Vorinstanzen:
VG Karlsruhe, vom 23.12.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 14 K 1270/20

Verlust der Fahreignung bei Dauerbehandlung mit Medizinal-Cannabis; Ärztliche Überwachung und Indikation zur Behandlung mit Betäubungsmitteln

VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 16.01.2023 - Aktenzeichen 13 S 330/22

DRsp Nr. 2023/1580

Verlust der Fahreignung bei Dauerbehandlung mit Medizinal-Cannabis; Ärztliche Überwachung und Indikation zur Behandlung mit Betäubungsmitteln

1. Eine Dauerbehandlung mit Medizinal-Cannabis führt nur dann nicht zum Verlust der Fahreignung, wenn die Einnahme von Cannabis indiziert und ärztlich verordnet ist, das Medizinal-Cannabis zuverlässig nach der ärztlichen Verordnung eingenommen und die Medikamenteneinnahme ärztlich überwacht wird, keine dauerhaften Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit zu erwarten sind, die Grunderkrankung bzw. die vorliegende Symptomatik keine verkehrsmedizinisch relevante Ausprägung aufweist, die eine sichere Verkehrsteilnahme beeinträchtigt, und nicht zu erwarten ist, dass der Betroffene in Situationen, in denen seine Fahrsicherheit durch Auswirkungen der Erkrankung oder der Medikation beeinträchtigt ist, am Straßenverkehr teilnehmen wird.